GBV unvollständig. Beklagte Partei und damit passivlegitimiert im Verfahren um (vorläufige) Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts sei diejenige Person, welche im Zeitpunkt der Einreichung der Klage als Eigentümerin des fraglichen 22 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide