Der Leiter des Grundbuchamts C. teilte dem Präsidenten des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. mit Schreiben vom 12. Juli 2023 mit, dass die Vormerkung der vorläufigen Eintragung auf dem Grundbuchauszug vom 12. Juli 2023 ersichtlich sei. Zudem habe am 20. Juni 2023 eine Eigentumsübertragung an die D. GmbH stattgefunden. Im Zeitpunkt des von der A. AG eingereichten Grundbuchauszugs vom 6. Juli 2023 sei die Eigentumsübertragung im Tagebuch eingeschrieben, die Grundbuchnachführung jedoch noch nicht vollzogen gewesen.