Die von der Baukommission Inneres Land AI erfolgte Interessenabwägung und die darauf verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes sind somit verhältnismässig. 4. 4.1. Schliesslich macht der Beschwerdeführer geltend, durch eine Begrünung des nachträglich bewilligten Bewirtschaftungswegs würde insbesondere bei nasser Witterung oder Schnee die Befahrbarkeit des Wegs unnötig erschwert.