2.4. Den Luftbildaufnahmen der swisstopo von der Alp X. aus den Jahren 1978, 1983 und 1996 sowie den Orthofotos aus den Jahren 2001 und 2013 kann zweifelsfrei entnommen werden, dass in der Vergangenheit der Bewirtschaftungsweg einzig in der im Zonenplan eingezeichneten Länge errichtet und auch unterhalten war. Ein weiterer Weg ist nicht erkennbar. Dies korrespondiert auch mit den Angaben des Beschwerdeführers in seinem nachträglichen Baugesuch, dass er einen Teil des Bewirtschaftungswegs neu erstellt habe, und dem beigelegten Grundbuchplan, auf welchem einzig der nachträglich bewilligte Bewirtschaftungsweg mit einer Länge von 150m aufgeführt ist.