nahen Lebensräume in ihrer Unberührtheit und räumlichen Vernetzung sowie die standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung der Sömmerungsgebiete und Heimweiden sind zu erhalten. Den in den Akten befindlichen Fotos kann entnommen werden, dass der neu erstellte Bewirtschaftungsweg in seinem Ausmass und seiner Gestaltung mit Abgrabungen einen schwerwiegenden Eingriff in die landschaftliche Eigenart des Alpgebiets darstellt, weshalb auf einen Augenschein verzichtet werden kann.