1.5. Der strittigen Weganlage stehen zudem überwiegende Interessen entgegen: Diese befindet sich in einem vom Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfassten Gebiet (Objekt Nr. 1612, Säntisgebiet, Teilobjekt Nr. 2, innerer Alpstein) und somit in einer besonders schützenswerten Landschaft. Dieses Gebiet ist ungeschmälert zu erhalten oder jedenfalls grösstmöglich zu schonen. In diesem Gebiet gelten unter anderem folgende Schutzziele: Die prägenden natürlichen und kulturgeschichtlichen Landschaftsstrukturen und -elemente, die natürlichen und natur-