Weide, nicht nur auf den nachträglich bewilligten, sondern auch auf das strittige, neu errichtete Wegstück bezieht. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Schotter das Risiko von Klauenproblemen steigere, womit eine Verbesserung des Tierwohls nicht ausgewiesen ist. Der Beschwerdeführer konnte folglich keine objektiv erforderlichen Arbeitsvorgänge aufzeigen, denen der neu erstellte und nicht bewilligte Teil der Weganlage dienen sollte. Eine Bewirtschaftung und Bestossung der Alp und somit die Pflege des Landschaftsbilds der Innerrhoder Alpen kann auch ohne die strittige Weganlage zeitgemäss erfolgen.