Weshalb das Vieh regelmässig hin- und hergetrieben werden muss, begründet der Beschwerdeführer nicht und macht folglich auch nicht geltend, dass er Milchkühe auf der Alp habe, welche täglich zu den Gebäuden zum Melken geholt und somit grössere Trittschäden als durch Bestossung der Alp einzig durch Jungvieh entstehen würden. Schliesslich ist der Stellungnahme des Land- und Forstwirtschaftsdepartements vom 3. April 2020 gegenüber dem Bau- und Umweltdepartement nicht zu entnehmen, dass sich seine Aussage, ein fester Weg sei für die Bewirtschaftung der Weide und Wiese auf der Alp eine Verbesserung des Tierwohls, der Bewirtschaftung und der Qualität der