9. Gegen den Rekursentscheid erhob der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 25. August 2021 Beschwerde und stellte die Rechtsbegehren, der Rekursentscheid der Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. vom 8. Juni 2021 (Nr. 573) sei aufzuheben, die kantonale Bewilligung gemäss Art.