14 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide beiliegen würden, und auf dem Luftbild von 2019 seien massive Geländeeingriffe sichtbar. Für den neu erstellten Teil würden die Interessen des Landschaftsschutzes überwiegen, weshalb neben der fehlenden Zonenkonformität eine zweite Bewilligungsvoraussetzung fehle. Der Sanierung des 2001 erstellten Wegstücks könne nur dann zugestimmt werden, wenn es weniger stark in Erscheinung trete, weshalb es zu begrünen sei.