„1. Das Gesuch wird teilweise bewilligt. 2. Die Neuerstellung des Platzes um die Baute Kat. Nr. Y. ist zonenkonform und wird bewilligt (ca. 30 m, auf Plan als Weg bezeichnet). Der Platz ist, soweit möglich, zu begrünen. 3. Die Sanierung des schon länger bestehenden Weges wird bewilligt. Der Weg ist auf der ganzen Länge zu begrünen. 4. Die Verlängerung über den im Zonenplan eingezeichneten Teil des Wegs hinaus wird nicht bewilligt (neuer Teil des Weges im Westen).