1. A. ist Grundeigentümer der Parzelle Nr. X., welche in der Landwirtschaftszone L und in einem vom Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) erfassten Gebiet (Objekt Nr. 1612, Säntisgebiet, Teilobjekt Nr. 2, innerer Alpstein) liegt. 2. Die Baukommission Inneres Land AI teilte mit Schreiben vom 23. August 2019 A. mit, ihr sei zur Kenntnis gebracht worden, dass auf seinem Grundstück ohne entsprechende Baubewilligung ein Bewirtschaftungsweg erstellt worden sei. Sie forderte A. auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.