43 Abs. 1 lit. e WaG demgegenüber als Auffangtatbestand fungiert, kommt dieser nicht in Betracht. 11 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide Der Schuldspruch der Vorinstanz wegen mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Wald vom 1. März 2022 ist demnach zu bestätigen (Ziff. 1.2.). Die Berufung ist abzuweisen.