Da der Berufungskläger seinen Lebensunterhalt als selbstständiger Landwirt bestreitet und die Alp B. bewirtschaftet, erscheint es lebensfremd, dass die neu gewonnene Fläche nicht als Weideland hätte genutzt worden sollen. Auch seine Aussage, er habe den ursprünglichen Zustand der Alp wieder herstellen wollen, weist 10 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide