5.4. Das Fällen annähernd sämtlicher Bäume auf dem bezeichneten Areal ist damit erstellt und wurde vonseiten des Berufungsklägers auch nicht bestritten. Entgegen den Ausführungen seines Verteidigers ist anhand der Aussagen des Berufungsklägers fraglich, ob dieser mit dem Fällen der Bäume nicht die Gewinnung von Weidefläche auf seiner Alp bezweckte. Da der Berufungskläger seinen Lebensunterhalt als selbstständiger Landwirt bestreitet und die Alp B. bewirtschaftet, erscheint es lebensfremd, dass die neu gewonnene Fläche nicht als Weideland hätte genutzt worden sollen.