Der Berufungskläger räumte an der Einvernahme vom 2. August 2018 und 19. August 2021, an der erstinstanzlichen Verhandlung vom 1. März 2022 sowie anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3. November 2022 ein, im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. April 2018 ohne Bewilligung Bäume gefällt zu haben. Die Bäume seien u.a. mit der Eschenwelke befallen und dürr gewesen. Gemäss Aussagen des Beschuldigten habe er zwei Eschen stehen gelassen. Als Grund für die Fällung der Bäume gibt der Berufungskläger wiederholt an, er habe den Zustand der Alp wie vor 20 oder 30 Jahren wieder herstellen wollen.