Anhand der Strafanzeige beigelegten Fotos, des Polizeiberichts vom 22. August 2018 sowie den dem Ermittlungs-/Abklärungsauftrags der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. vom 2. November 2020 beiliegenden Orthofotos aus den Jahren 2013 und 2019 ist ersichtlich, dass bis auf einige vereinzelte Bäume grossflächig sämtliche Vegetation abgeschnitten wurde. Der Berufungskläger räumte an der Einvernahme vom 2. August 2018 und 19. August 2021, an der erstinstanzlichen Verhandlung vom 1. März 2022 sowie anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3. November 2022 ein, im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. April 2018 ohne Bewilligung Bäume gefällt zu haben.