Dies belegen sowohl die der Strafanzeige vom 4. Juli 2018 beigelegten Fotos, der Polizeibericht der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. vom 22. August 2018 sowie die Orthofotos des Geoportals der Jahre 2013 und 2019 und wird durch die Aussagen des Berufungsklägers bestätigt. Auch wurden die markierten Flächen auf dem Plan, welcher dem Schreiben des Oberforstamtes vom 21. September 2018 beigelegt war und die abgeholzten Flächen ausweisen, vom Berufungskläger nicht angezweifelt oder bestritten. Darüber hinaus ist fraglich, ob ein Waldfeststellungsverfahren nach erfolgter Fällung der Bäume und damit rückwirkend noch möglich ist.