als Wald mit Vorrangfunktion «Schutzwald» ausgewiesen. Weiter weisen die fraglichen Flächen gemäss Auskunft des Oberforstamts des Kantons Appenzell I.R. vom 28. Juli 2021 die erforderlichen Mindestmasse und das erforderliche Mindestalter auf, um als Wald im Sinne der Waldgesetzgebung zu gelten. Auf diese Beweismittel kann ohne Weiteres abgestellt werden (Urkundenbeweise). 8 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide