Die Pläne lagen öffentlich auf und sämtliche Bewirtschafter konnten dazu Stellung nehmen. Für die Parzelle Alp B., welche sich seit dem 4. März 2016 im Eigentum des Berufungsklägers befindet, ist gemäss Auskunft des Oberforstamts des Kantons Appenzell I.R. nicht bekannt, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Am 17. Februar 2009 hat die Standeskommission die Waldfunktionen- und Waldreservateplanung verabschiedet und seit Juli 2009 können die Pläne unter der Website www.geoportal.ch aufgerufen werden. Die Baumbestände auf der Alp B. sind dort als «Wald» resp. als Wald mit Vorrangfunktion «Schutzwald» ausgewiesen.