4.3. Im Jahr 2007/2008 wurde kantonsweit eine Abgrenzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LWN) aufgrund der amtlichen Vermessung vorgenommen. Im Rahmen dieser LWN-Bereinigung wurde die Ebene der Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung erneuert und aktualisiert. Als Grundlage für diese Abgrenzung, und damit auch für die Grenze zwischen Wald und LWN, wurden Luftbilder von 2001 verwendet und ausgewertet. Für jede Parzelle wurde ein Flächenverzeichnis inkl. Plan erstellt. Die Pläne lagen öffentlich auf und sämtliche Bewirtschafter konnten dazu Stellung nehmen.