Hingegen habe er geltend gemacht, nur dürres, von der Eschenwelke befallenes Holz gefällt zu haben. Dies sei durch die Fotos, worauf mehrheitlich Fichten zu sehen seien, widerlegt. Nach einer Bewilligung zu fragen, sei dem Beschuldigten nicht in den Sinn gekommen. Weiter sei anhand der Fotos nicht davon auszugehen, dass es sich bei den gerodeten Bäumen um krankes oder totes Holz gehandelt habe. Darüber hinaus würde dies am Beweisergebnis nichts ändern, eine Bewilligung wäre jedenfalls nötig gewesen.