Die Rodung von Bäumen auf der Alp B. seien durch die der Strafanzeige beigelegten Fotos, des Polizeiberichts der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. 22. August 2018 sowie durch die Orthofotos des Geoportals der Jahre 2013 und 2019 belegt. Der Beschuldigte habe in den Einvernahmen vom 2. August 2018 und 19. August 2021 sowie anlässlich der Hauptverhandlung am 1. März 2022 bestätigt, in den Jahren 2017 und 2018 auf der Parzelle ohne Bewilligung Bäume abgeholzt zu haben. Hingegen habe er geltend gemacht, nur dürres, von der Eschenwelke befallenes Holz gefällt zu haben.