Die zusätzlichen amtlichen Kosten einer vollständigen Ausfertigung des Entscheides, sofern eine solche verlangt wird, werden auf CHF 400.00 festgesetzt. 4. Der Staat hat A. für die Verteidigung anteilmässig mit CHF 1'418.80 zu entschädigen.» Das Urteilsdispositiv wurde am 1. März 2022 versandt. 6. Der Verteidiger von A. meldete beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. mit Schreiben vom 11. März 2022 Berufung an. 7. Am 21. April 2022 wurde das begründete Urteil ES 9-2021 des Präsidenten des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. versandt und am 22. April 2022 dem Verteidiger von A. zugestellt.