2. A. wird mit Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 70.00 bestraft, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von CHF 800.00 und den Untersuchungskosten von CHF 1'984.00, insgesamt CHF 2'784.00, gehen im Um-fang von 2/3, CHF 1'856.00, zu Lasten der Beschuldigten Person. Die zusätzlichen amtlichen Kosten einer vollständigen Ausfertigung des Entscheides, sofern eine solche verlangt wird, werden auf CHF 400.00 festgesetzt.