2. A. wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 70.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren, bestraft. 3. A. wird zudem mit einer Busse von CHF 1'000.00 (Verbindungsbusse 4 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide CHF 500.00, Übertretungsbusse CHF 500.00) bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen. 4. Die Kosten des Verfahrens werden A. auferlegt. (…)»