Dem gesamten Wald auf der Parzelle B. ist gemäss kantonaler Waldplanung die Vorrangfunktion «Schutzwald» und die Nebenfunktion «Holznutzung» zugewiesen. A. beabsichtigte durch den Holzschlag, im Wissen darum, dass die Fläche als Wald ausgeschieden war, den Zustand der Alp von vor 30 Jahren wiederherzustellen. Er fällte die Bäume und Sträucher mit der Absicht, die nunmehr bewaldete Fläche zukünftig als Weideland zu verwenden. Den dabei entstandenen Schlagabraum lagerte er in der Folge in Bachläufen auf der genannten Alp ab.