3.2. A. plant einen Fahrweg von rund 12m Länge und 2m Breite ab dem bestehenden Feldweg zum «Schopf». Dabei handelt es sich um die kürzeste Strecke zwischen dem bestehenden Feldweg und dem bestehenden Lagerraumtor des «Schopfs». Die Breite reicht gerade für die Befahrbarkeit mit einem Personenwagen oder kleinen Lieferwagen aus. Für grössere Fahrzeuge ist die Spurbreite zu gering. Insgesamt wurden Strassenmasse gewählt, die gerade noch eine Befahrbarkeit zulassen. Damit wird der Umfang der bestehenden Erschliessung nur gering erweitert. In der Ausgestaltung beabsichtigt A., Schotterrasen zu legen; es findet keine Asphaltierung statt.