Die nächste befestigte Fläche sei der Feldweg an der östlichen Parzellengrenze, der rund 12m von der östlichen Fassade des «Schopfs» entfernt sei. Ausserhalb der Bauzone könne ein zonenfremdes Gebäude nicht bereits als erschlossen gelten, wenn sich ein Weg oder eine Strasse in einem bestimmten Umkreis eines Gebäudes befinde. Vorliegend verfüge das Gebäude Nr. 111 über keine strassenmässige Erschliessung. Vielmehr solle nun erstmals ein Fahrweg erstellt werden. Daran ändere nichts, dass ein Feldweg in einer Entfernung von rund 12m an dem Gebäude vorbeiführe;