Mit der Einbringung von Schotter werde also die angestrebte Befestigung der Zufahrt bewirkt, ohne dass der beanspruchte Streifen seinen Charakter als Grünfläche verlieren würde. Der «Schopf» liege zudem im Einzugsgebiet der Flurgenossenschaft B., deren Zweck darin bestehe, fünf landwirtschaftliche Liegenschaften, ein Wohnhaus, drei Wieslandparzellen und ein gewerbliches Objekt, nämlich den «Schopf», zu erschliessen. Verglichen mit der bereits bestehenden, grossflächigen Erschliessung mit den Strassen der Flurgenossenschaft B. mache die geplante Erweiterung nur einen geringfügigen Teil aus.