5. Mit Entscheid vom 1. März 2022 (Prot. Nr. 243) hiess die Standeskommission den Rekurs gut. In der Begründung führt sie im Wesentlichen aus, dass der «Schopf» bisher von Wiesland umgeben sei. Die nächste befestigte Fläche sei der Feldweg an der östlichen Parzellengrenze, dessen Wegrand rund 12m von der östlichen Fassade des «Schopfs» entfernt sei. Das Bauvorhaben umfasse eine Schotterrasenfläche von 2m Breite, die sich über rund 22m zuerst vom Feldweg über die Wiese bis zum Gebäude, dann entlang der nördlichen Fassade des Gebäudes bis an seine westliche Fassade erstrecken würde.