Der Bau eines Schotterrasen-Fahrwegs von rund 12m Länge und 2m Breite ab dem bestehenden Feldweg zum bestandesgeschützten Gebäude stellt eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Erschliessung dar (Art. 24c Abs. 2 RPG und Art. 42 Abs. 1 RPV). Erwägungen: I. 1. A. ist Eigentümerin der Parzelle Nr. x. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone. Am 15. März 2021 reichte A. ein Baugesuch für einen Fahrweg zum «Schopf» ein. 2. Mit Schreiben vom 12. April 2021 erhob die Pro Natura - Schweizerischer Bund für Naturschutz, vertreten durch die Pro Natura St. Gallen - Appenzell Einsprache gegen das Bauvorhaben.