4. 4.1. Der Berufungskläger hat vor Bezirksgericht geltend machen lassen, der BMW M3 sei nicht eingelöst und müsste für eine Einlösung in verschiedener Hinsicht vorbereitet werden. Angesichts des Fahrzeugalters (1. Inverkehrsetzung 1994) und der fehlenden Zulassung dürfte ein Verwertungserlös eher bescheiden ausfallen.