3.2.4. Wie die Vorinstanz beurteilt das Kantonsgericht die Ausfällung einer Verbindungsbusse für die Geschwindigkeitsüberschreitung, zusätzlich zur bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 18 Monaten, als angemessen und notwendig. Die Staatsanwaltschaft hat für beide angeklagten Delikte eine Busse in der Höhe von Fr. 5'500.00.00 gefordert, die Vorinstanz hat für die Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verbindungsbusse von Fr. 2'500.00 und für das Inverkehrbringen eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand eine Busse von Fr. 500.00 ausgefällt.