Wo sich letztere während dieser Zeit aufhielten und was sie gemacht haben, liegt völlig im Dunkeln. Ein Fahrzeugwechsel zwischen den beiden Brüdern kann aufgrund des von H. akzeptieren Strafbefehls ausgeschlossen werden, so dass das Wegbleiben von H. und A. nichts zur Klärung, wer das Tatfahrzeug in der Tatzeit gelenkt hat, beizutragen vermag. 2.8.3. Folgende Indizien sprechen gegen eine Schuld des Berufungsklägers: Das Kantonsgericht kann in den Akten keine Indizien erblicken, welche gegen eine Tatschuld des Berufungsklägers sprechen würden.