Vom Tatfahrzeug entnahm der Kriminaltechnische Dienst mehrere Abriebe, welche vom Institut für Rechtsmedizin St.Gallen ausgewertet wurden. Es konnte kein interpretierbares bzw. vollständiges DNA-Profil erstellt werden, lediglich ein vollständiges, weibliches Mischprofil. Demzufolge kann die Spurenauswertung nichts zur Klärung der Frage, ob der Berufungskläger seinen BMW im Tatzeitpunkt selber gelenkt hat, beitragen.