Davon, dass C. ebenfalls zurückgeblieben wäre, ist nicht die Rede, mit ihm wurde auch nicht telefoniert. Somit lässt sich mit der Aussage von B. auch der Zweck seines Anrufs bei A. unmittelbar vor der Erfassung des BMW M3 durch das Lasermessgerät der Kantonspolizei erklären: Dieser wollte sich aufgrund des Wegbleibens der Brüder A. und H. danach erkundigen, wo diese seien bzw. warum sie nicht mehr hinter ihnen seien. Somit kann niemand sonst für einen Fahrerwechsel in Frage kommen, als die beiden Brüder unter sich.