schuldigte Person berufe sich zu Recht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht (Urteil des Bundesgerichts 6B_299/2020 vom 13. November 2020 E. 2.3.3.) Das Gericht kann in antizipierter Beweiswürdigung auf die Abnahme von Beweisen verzichten, wenn es aufgrund bereits abgenommener Beweise seine Überzeugung gebildet hat und ohne Willkür annehmen kann, diese werde durch weitere Beweiserhebungen nicht geändert (Urteil des Bundesgerichts 6B_421/2015 vom 16. Juli 2015 E. 2.3.).