Der Berufungskläger habe bei der Ausfahrt keine Eile gehabt, die Telefonate seien nicht so wichtig gewesen, dass sie mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer schmalen Nebenstrasse hätten geführt werden müssen. Es sei deshalb wahrscheinlicher, dass der Berufungskläger während der Telefonate nicht in seinem Auto gesessen sei. Wenn die Mitglieder der Chat-Gruppe in Teufen 10 bis 15 Minuten auf die Brüder A. und H. gewartet hätten, könne dies nur durch einen Halt erklärt werden, zumal die Brüder A. und H. schneller als erlaubt gefahren seien.