58 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide richtet. Nicht angefochten ist der Schuldspruch wegen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand. Dementsprechend ist folgende Dispositivziffer des Urteils des Bezirksgerichts Appenzell I. Rh. vom 12. Januar 2021 (B 17-2020) mangels Berufung rechtskräftig und somit vollstreckbar: Ziff. 1 zweiter Teilsatz (Schuldspruch wegen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässen Zustand im Sinne von Art. 93 Abs. 2 SVG).