Am 9. Juli 2021 wurde RA G. das Kostenverzeichnis der Staatsanwaltschaft zugestellt. Den Parteien wurde am 16. August 2021 mitgeteilt, dass die Streitsache voraussichtlich am 16. November 2021 aufgrund der Akten entschieden werde. Die Bekanntgabe der Gerichtsbesetzung erfolgte am 11. November 2021. Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II.