3.4. Am 22. März 2021 wurde das begründete Urteil des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. versandt und der Staatsanwaltschaft gleichentags und RA G. am 23. März 2021 zugestellt. Auf die Urteilsbegründung kann verwiesen werden. Soweit erforderlich, wird darauf in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. 57 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide 4. Der Verteidiger des Beschuldigten (nachfolgend Berufungskläger) reichte mit Eingabe vom 9. April 2021 die Berufung ein und stellte folgende Rechtsbegehren: