5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von Fr. 2'400.00 und den Untersuchungskosten von Fr. 11'619.60, insgesamt Fr. 14'019.60, gehen zu Lasten der beschuldigten Person. Die zusätzlichen amtlichen Kosten einer vollständigen Ausfertigung des Entscheides, sofern eine solche verlangt wird, werden auf Fr. 1'200.00 festgesetzt.» 3.3. Das Urteilsdispositiv wurde am 13. Januar 2021 an die Parteien versandt. Gegen dieses Urteil meldete RA G. am 22. Januar 2021 rechtzeitig die Berufung an und stellte Berufungsanträge.