2. A. wird zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Vollzug wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 5 Jahren. 3. A. wird zudem zu einer Busse von Fr. 3'000.00 verurteilt, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen, welche bei Nichtbezahlung der Busse zu vollziehen ist. 4. Das beschlagnahmte Fahrzeug BMW M3 E36 (Asservaten Nr. 2018/349) wird eingezogen und zur Deckung der Busse und der Verfahrenskosten verwertet.