Am 3. März 2020 wurde B. als Zeuge durch die Staatsanwaltschaft einvernommen und A. am 25. Juni 2020 ein zweites Mal als Beschuldigter. RA G. stellte am 10. Juli 2020 einen Beweisantrag bezüglich des Vorwurfs des Inverkehrbringens eines Motorfahrzuges in nicht vorschriftsgemässen Zustand, welcher von der Staatsanwaltschaft am 14. Juli 2020 abgelehnt wurde. 56 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide