Das Zwangsmassnahmengericht bewilligte am 3. Dezember 2018 die Entsiegelung des Mobiltelefons von A., jedoch unter Aussonderung verschiedener Datendateien. Das sichergestellte Mobiltelefon von A. wurde durch die Kriminalpolizei ausgewertet. Das Strassenverkehrsamt kam im Amtsbericht vom 18. April 2019 zum Schluss, dass das Fahrzeug BMW MS E36 nicht für den Strassenverkehr zugelassen sei. Am 27. November 2019 wurde das Strafverfahren gegen B. eingestellt. Der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei wertete die am BMW M3 sichergestellten Spuren aus.