2. Zunächst wurde gegen B. ermittelt und dieser nach einer Hausdurchsuchung am 3. Mai 2018 durch die Staatsanwaltschaft als Beschuldigter einvernommen. Gleichentags wurde das Mobiltelefon von A. durch die Kantonspolizei Bern sichergestellt und die Kantonspolizei Appenzell I.Rh. führte bei A. eine Hausdurchsuchung durch. Dabei wurde das Fahrzeug BMW sichergestellt. Die Einvernahme von A. als Beschuldigter durch die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. fand am 17. Mai 2018 statt. Am 18. Mai 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft die Entsiegelung des Mobiltelefons von A..