Eine Verhaltensweise ist dann als übermässige Instrumentalisierung zu qualifizieren, wenn sie darauf abzielt, ein Tier vorwiegend als Instrument in der Hand des Menschen zu nutzen, ohne seinen Eigenwert bzw. seinen Selbstzweck angemessen zu berücksichtigen. Das Tier wird dabei nicht mehr als Lebewesen mit eigenem Standpunkt wahrgenommen, sondern primär als Mittel zu menschlichen Zwecken.