Bildung von Hypothesen in der Lage sei, mit dem von der Staatsanwaltschaft gelieferten Sachverhalt eine materielle Prüfung des Tatbestandes der Tierquälerei durchzuführen. Der Anklagegrundsatz sei nicht verletzt worden und der Beschuldigte, der im Übrigen anwaltlich vertreten sei, habe genau gewusst, was ihm vorgeworfen werde.