Das Verschulden des Beschuldigten wiege nicht schwer. Er habe erstmalig einer seiner Kühe mit einer ammoniakfreien Haartönung den Schriftzug «Appenzeller beef» eingefärbt. Vorstrafen habe er gemäss Strafregisterauszug keine. Für die Kuh B. habe in 48 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide